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Verkehrsregeln

Während einer Critical Mass gilt selbstverständlich die deutsche Straßenverkehrsordnung. Daraus sollte jeder Teilnehmer für sich ableiten:

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§ 27 StVO Verbände
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.

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  • Nach § 27 Abs. 1 StVO bilden mehr als 15 Radfahrer einen Verband und dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Benutzungspflichtige Radwege müssen als Verband nicht befahren werden.
  • § 27 Abs. 3 StVO fordert, dass ein Fahrzeugverband für alle Verkehrsteilnehmer deutlich zu erkennen ist. Eine Kennzeichnung ist explizit nur für Kraftfahrzeuge gefordert, momentan scheint es angesichts der Seltenheit, mit der Fahrradfahrer auch in Zeiten des so genannten Fahrradboomes auf der Fahrbahn fahren, bei mehr als 15 Radfahrern allerdings keinen Zweifel zu geben, dass eine Verbandsfahrt vorliegt.
  • Genau wie jeder andere Fahrzeug-Verband gilt eine Critical Mass im Prinzip als ein einzelnes Fahrzeug und bleibt deshalb eng zusammen, um die Eigenschaft des Fahrzeugverbandes zu betonen. Daraus folgt eine moderate Geschwindigkeit des Verbandes, in der Regel etwa 15 Kilometer pro Stunde, so dass der Verband nicht auseinanderreißt.
  • Sobald das erste Fahrrad der Critical Mass eine grüne Ampel überquert, fährt der gesamte Verband über die Ampel, auch wenn sie zwischenzeitlich auf rot umschaltet. Nähert sich der Verband einer roten Ampel, wartet die gesamte Critical Mass die nächste Grünphase ab. Insbesondere bei Ampeln ist eine geschlossene Einheit der Critical Mass wichtig, da vereinzelte Ausreißer aus der Critical Mass nicht mehr dem Verband angehören und auf diese Weise nicht bloß Rotlichtverstöße begehen, sondern sich auch unnötig gefährden.
  • Da momentan Unklarheit herrscht, welche Version der Straßenverkehrsordnung gültig ist, empfiehlt es sich, als Fahrrad-Verband auf der Fahrbahn eventuell vorhandene Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten, um Rotlichtverstöße gänzlich ausschließen zu können.
  • Auch wenn eine Critical Mass als Fahrradverband nicht an die Radwegbenutzungspflicht gehalten ist, hat sie auf Straßen, die mit Zeichen 254 beschränkt sind, nichts verloren.
  • Das Auffahren auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist lebensgefährlich!
  • Der übrige Verkehr, insbesondere der Gegenverkehr, wird nicht vorsätzlich blockiert. Wenn sich Fahrzeuge an Kreuzungen durch den Verband drängeln wollen, so ist es besser, sie durchzulassen als die Situation mit Provokationen weiter zu verschärfen.
  • Fußgängern sollte insbesondere an Fußgängerampeln und Fußgängerüberwegen das Queren der Straße ermöglicht werden. Auch wenn das der Fahrzeugeigenschaft eines Verbandes zuwiderläuft, lässt sich damit eine unnötige Gefährdung vermeiden.
  • Bei bergab verlaufenden Strecken nicht zu viel Geschwindigkeit aufnehmen und stets bremsbereit sein, mitunter liegt das nächste Stauende unvermittelt hinter der Kurve.
  • Sollte die Polizei die Critical Mass während ihrer Fahrt begleiten, so gelten die Anweisungen der Polizei.

Quelle: www.criticalmass-hamburg.de/critical-mass-hamburg/verkehrsregeln/

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